Vom 03.07. bis 08.09.2024 wurden im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts Koordinierungsstelle für Qualität und Unterstützung (KoQU) zum vierten Mal die Berliner Kindertagespflegepersonen in einer anonymen Online-Umfrage befragt. Bereits 2021, 2022 und 2023 hatte es Online-Umfragen für das Feld gegeben.
Mit der aktuellen Befragung verband die KoQU folgende Ziele:
Der Online-Fragebogen bestand aus sieben Teilen mit insgesamt 35 Fragen sowie einem freien Feld für zusätzliche Anmerkungen der Kindertagespflegepersonen. Es wurden allgemeine Fragen zur Betreuungssituation gestellt sowie Fragen zu den Themen: Räume, Vernetzung und Vertretung, Fortbildungen, Kinderschutz, Ü3-Betreuung sowie zur KoQU allgemein.
328 Kindertagespflegepersonen haben den Link zum Fragebogen angeklickt.
207 Kindertagespflegepersonen haben den Fragebogen begonnen.
159 Kindertagespflegepersonen haben den Fragebogen beantwortet und abgeschlossen.
Im Vergleich zum vorherigen Jahr ist die Anzahl der Teilnehmenden leicht gesunden (2023: 218 TN). Trotzdem beteiligten sich mit 159 TN in diesem Jahr rund 15% aller in Berlin tätigen Kindertagespflegepersonen an der Umfrage der KoQU (Stand 31.08.2024: 1.061 reguläre Kindertagespflegepersonen in Berlin).
Die nachfolgende Darstellung zeigt, dass sich die meisten Kindertagespflegepersonen wie bereits in den Vorjahren direkt zu Beginn des Umfragezeitraums (03.07.) beteiligten bzw. nach Verschickung von Erinnerungs-E-Mails durch die KoQU (07.08. und 04.09.).
Abb. 1): Teilnehmendenanzahl im Zeitverlauf
Zunächst wurden die Teilnehmenden auch 2024 gebeten, einige allgemeine Fragen zu beantworten. Diese Informationen wurden später genutzt, um herauszufinden, ob das Antwortverhalten in Zusammenhang mit der Form der Kindertagespflege, dem Bezirk oder z.B. des Qualifizierungsniveaus steht.
Durch die Umfrage konnten Daten von 159 teilnehmenden Kindertagespflegepersonen aus allen zwölf Berliner Bezirken gewonnen werden (s. Abb. 2).
Abb. 2): Anzahl der Teilnehmenden in den verschiedenen Bezirken im Verhältnis zu allen Teilnehmenden an der Umfrage
Kindertagespflegepersonen können allein drei oder bis zu fünf Kinder betreuen (Einzelpflegestellen). Arbeiten sie im Verbund können zwei Kindertagespflegepersonen zusammen bis zu zehn Kinder betreuen (Verbundpflegestellen). Die Teilnehmenden arbeiten mit 60% vermehrt in Verbundtagespflegestellen (s. Abb. 3).
Abb. 3): Form der Kindertagespflege
58% aller Teilnehmenden sind bereits seit mehr als zehn als Kindertagespflegeperson tätig und nur etwa 4% der Teilnehmenden üben die Tätigkeit seit weniger als einem Jahr aus (s. Abb. 4). Davon auszugehen ist somit, dass die Teilnehmenden über vertiefte Kenntnisse über das Feld der Kindertagespflege in Berlin verfügen.
Abb. 4): Jahre an Berufserfahrung als Kindertagespflegeperson
Über die Hälfte der befragten Kindertagespflegepersonen (56%) haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und 17% der Teilnehmenden haben ein abgeschlossenes Studium. Nur etwa 4% der Befragten erfüllen mit einem Hauptschulabschluss lediglich die Mindest-voraussetzungen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson.
Abb. 5): Höchster Schul- bzw. Berufsschulabschluss
Bezüglich ihres Qualifizierungsniveaus wurden die Teilnehmenden gefragt, welche Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen sie vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit absolviert haben. Die Ergebnisse setzen sich hier aus ausgewählten Optionen sowie zusätzlichen Angaben zusammen. Etwa 48% der Befragten haben angegeben, dass sie die 30 UE für pädagogische Fachkräfte absolviert haben und 40% der Befragten haben die 160 UE + 140 UE für Quereinsteiger*innen besucht. Weiterhin geben 4% der Befragten an, dass sie (bisher) nur den 160 UE Kurs für Quereinsteiger*innen besucht haben. Die restlichen 8% geben an, eine andere Qualifizierung besucht zu haben.
Kindertagespflege kann im Haushalt der Kindertagespflegeperson, der Erziehungsberechtigten (des Kindes) oder in angemieteten Räumen angeboten werden. Mehr als zwei Drittel der teilnehmenden Kindertagespflegepersonen (70%) betreuen die Kinder in angemieteten Räumen (s. Abb. 6). Diese Zahl ist somit im Vergleich zu den Vorjahren noch einmal angestiegen.
Abb. 6): Betreuungsort
Bei den Räumen, die die teilnehmenden Kindertagespflegepersonen zur Betreuung angemietet haben, handelt es sich in 77% der Fälle um Gewerberäume. 20% haben für die Betreuung Wohnraum angemietet und 3% geben an, dass sie „andere Räume“ für die Tätigkeit angemietet haben (s. Abb. 7). Bei diesen Räumen handelt es sich unter anderem um teilgewerbliche Räume, Ladenräume oder Eigentumswohnungen.
Abb. 7): Art der angemieteten Räumlichkeiten
69% der teilnehmenden Kindertagespflegepersonen, die für die Betreuung Räumlichkeiten angemietet haben, erhalten vom Jugendamt einen Mietkostenzuschuss. 31% der Teilnehmenden geben an, keinen Mietkostenzuschuss zu erhalten.
Abb. 8): Erhalt eines Mietkostenzuschusses
Fast 90% der teilnehmenden Kindertagespflegepersonen geben an, ihre Ausgaben in ihrer Steuererklärung über die Betriebsausgabenpauschale geltend gemacht zu haben. Die restlichen Teilnehmende machten ihre Ausgaben über einzelne Belege geltend.
Abb. 9): Geltend machen von Ausgaben durch Betriebsausgabenpauschale oder einzelne Belege
Die Kindertagespflegepersonen wurden gefragt, ob sie die die Energiekostenhilfe des Landes Berlin in Anspruch genommen haben. Mit fast 74% der Teilnehmenden hat der Großteil der Befragten die Energiekostenhilfe nicht in Anspruch genommen. 17% der Teilnehmenden haben einen Antrag gestellt, wobei er nur bei 13% bewilligt wurde. 9% der Befragten hatten bis zum Zeitpunkt der Umfrage noch nicht von der Energiekostenhilfe gehört. Davon geben 15 Personen an, die Energiekostenhilfe nicht zu kennen. Von 27 Personen, die einen Antrag auf Erhalt der Energiekostenhilfe stellten, wurde dieser bei 20 Befragten bewilligt und bei sieben befragten Personen abgelehnt. Insgesamt wurde also von 13% der Teilnehmenden ein Antrag auf Energiekostenhilfe gestellt, welcher durch das Jugendamt bewilligt wurde.
Abb. 10): Antrag auf Energiekostenhilfe
Die Teilnehmenden waren aufgefordert anzugeben, wie sie in ihrem Bezirk vernetzt sind und konnten dabei mehrere der vorgegebenen Antworten auswählen.
Mit 65% ist ein Großteil der Teilnehmenden durch Treffen mit anderen Kindertagespflegepersonen beispielsweise auf Spielplätzen vernetzt. Noch mehr befragte Personen sind in Gruppen bei WhatsApp oder anderen Messenger-Diensten vernetzt.
74% der Teilnehmenden geben an, in Vernetzungsgruppen mit mehr als acht Teilnehmer*innen vernetzt zu sein. Etwa 16% der befragten Personen sind in Vernetzungsgruppen mit weniger als acht Teilnehmer*innen vernetzt. Mit knapp 90% ist der Großteil der teilnehmenden Kindertagespflegepersonen Teil einer Vernetzungsgruppe (s. Abb. 11).
Zusätzlich wurden die Teilnehmenden in diesem Jahr gefragt, wofür sie Vernetzung hauptsächlich nutzen würden. Dabei geben mit 97% fast alle Befragten an, Vernetzung zum Austausch mit anderen Kindertagespflegepersonen zu nutzen. 46% nutzen die Vernetzung auch für gemeinsame Aktivitäten und 21% für Vertretungssituationen.
Abb. 11) Vernetzungsarten im Bezirk
83% der befragten Kindertagespflegepersonen geben an, unzufrieden mit dem aktuellen Vertretungssystem in Berlin zu sein (s. Abb. 12). Im Vergleich zu 2023 (85% Unzufriedenheit) ist die Zahl in etwa gleichgeblieben, nachdem sie zuvor angestiegen war (2022: 76% Unzufriedenheit). In den Jahren 2022-2024 lag die Zahl der mit dem Vertretungssystem unzufriedenen Kindertagespflegepersonen somit bei über ¾ aller teilnehmenden Kindertagespflegepersonen. Der Anteil der Kindertagespflegepersonen, die unzufrieden mit dem Vertretungssystem sind, ist in den Verbundpflegestellen ca. 20% höher als in den Einzelpflegestellen. Verbund- und Einzelpflegestellen sind dabei in etwa gleich unzufrieden mit dem Vertretungssystem.
Die Unzufriedenheit wurde am häufigsten damit begründet, dass es kein funktionierendes Vertretungssystem gäbe, zu wenig Vertretungskräfte in Berlin zur Verfügung stünden und Vertretungspersonen nicht angemessen vergütet würden.
Abb. 12): Zufriedenheit mit dem Vertretungssystem in Berlin
Die Teilnehmenden wurden zum Thema Vertretung außerdem gefragt, an wie vielen Tagen sie in den letzten zwölf Monaten eine Vertretung in Anspruch genommen hätten, wenn es eine verlässliche Vertretungsperson gegeben hätte.
Von den 159 teilnehmenden Personen geben fast 50% an, dass sie eine verlässliche Vertretungsperson in Anspruch genommen hätten. Die andere Hälfte hätte keine Vertretung benötigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil an benötigter Vertretung leicht zurückgegangen.
Die Kindertagespflegepersonen wurden gefragt, wie häufig es innerhalb der letzten zwölf Monate vorkam, dass sie einen freien Platz nicht innerhalb von vier Wochen neu besetzen konnten. Bei über der Hälfte der Teilnehmenden kam das in den letzten zwölf Monaten nicht vor. Bei etwa 30% der Befragten konnten im letzten Jahr zwischen ein und drei Mal ein freier Platz nicht innerhalb von vier Wochen besetzt werden (s. Abb. 13).
Abb. 13): Häufigkeit der nicht-Nachbelegung eines freien Platzes
Die Teilnehmenden wurden gefragt, ob sie in 2023 mehr als 16 Unterrichtseinheiten Fortbildungen besucht haben und ob diese Online oder in Präsenz stattgefunden haben.
Etwa 74% der Befragten haben in 2023 mehr als 16 UE an Fortbildungen besucht.
Davon wurde der Großteil in Präsenz absolviert. 23% geben an, dass sie sowohl in Präsenz als auch Online mehr als 16 UE an Fortbildungen besucht haben. 4% haben ausschließlich Online mehr als 16 UE an Fortbildungen besucht. Etwa ein Viertel der Befragten hat nicht mehr als 16 Unterrichtseinheiten besucht (s. Abb. 14)).
Abb. 14): Besuch von mehr als 16 UE an Fortbildungen in 2023
95% der befragten Kindertagespflegepersonen geben an, dass es ein aktuelles BBP in ihrer Kindertagespflegestelle gibt (s. Abb. 15). Im Vergleich zu 2022 ist eine Steigerung von 90% auf 95% erkennbar.
Abb. 15): Vorhandensein eines aktuellen BBP’s (2014) in der KTPS
73% der Befragten geben an, dass sie die Materialien für die Interne Evaluation besitzen
(s. Abb. 16).
Abb. 16): Vorhandensein der Materialien für die interne Evaluation in der Kindertagespflege
Die Teilnehmenden wurden gefragt, ob und inwiefern sie den blauen Ordner in den vergangenen zwölf Monaten genutzt haben. Dabei gibt mit 64% der Großteil der Befragten an, sich in den letzten zwölf Monaten nicht mit den Inhalten des blauen Ordners auseinandergesetzt zu haben. Etwa 26% haben sich selbstständig mit den Inhalten beschäftigt und 11% der Teilnehmenden haben an einer internen Evaluation teilgenommen (s. Abb. 17).
Darüber hinaus halten 60% der Teilnehmenden die interne Evaluation für ein gewinnbringendes Instrument zur Weiterentwicklung der Qualität ihrer pädagogischen Arbeit (s. Abb. 18).
Abb. 17): Nutzung der Materialien für die Interne Evaluation in den vergangenen zwölf Monaten
Abb. 18): Bewertung der internen Evaluation des Berliner Bildungsprogramms als gewinnbringendes Instrument zur Qualitätsentwicklung in der pädagogischen Arbeit
Die Kindertagespflegepersonen wurden gefragt, ob sie die BBP-Boxen Sprache und Mathematik kennen und, ob sie eine Fortbildung zu den BBP-Boxen besucht haben oder dafür angemeldet sind bzw. daran interessiert sind. 56% der Befragten kennen die BBP-Boxen (s. Abb. 19).
Abb. 19): Bekanntheit der BBP-Boxen Sprache und Mathematik
32% der befragten Kindertagespflegepersonen haben bereits an einer Fortbildung zu den BBP-Boxen teilgenommen. 68% haben noch nicht an einer Fortbildung teilgenommen. 53% sind an der Teilnahme an einer Fortbildung interessiert (Abb. 20).
Abb. 20): Teilnahme an einer Fortbildung zu den BBP-Boxen Sprache und Mathematik
Mehr als Dreiviertel der Befragten (79%) geben an, in den letzten zwölf Monaten eine Informationsveranstaltung zum Thema Kinderschutz besucht zu haben. 51% nahmen bei einer Veranstaltung im Jugendamt ihres Bezirks teil und 28% bei einem Bildungsträger (s. Abb. 21).
Abb. 21): Besuch einer Informationsveranstaltung zum Thema Kinderschutz in den letzten 12 Monaten
Die Kindertagespflegepersonen wurden gefragt, wie sicher sie sich in Bezug auf ihre Fallverantwortung im Rahmen des gesetzlichen Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) fühlen. Sie konnten ihre Einschätzung anhand einer Skala (1-6, 1: sehr sicher, 6: überhaupt nicht sicher) geben. Ca. die Hälfte der Befragten (49%) fühlt sich sicher oder sehr sicher. 30% der Teilnehmenden wählen das Mittelfeld und 21% fühlen sich eher nicht sicher bis überhaupt nicht sicher (s. Abb. 22).
Abb. 22): Sicherheit in Bezug auf die Fallverantwortung im Rahmen des gesetzlichen Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung
9% der Teilnehmenden hatten in den letzten zwölf Monaten Kontakt zu einer Insoweit erfahrenen Fachkraft (IseF), da sie Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung bei einem von ihnen betreuten Kind wahrnahmen. Bei zwei von ihnen hat sich der Verdacht bestätigt. Der Großteil der Kindertagespflegepersonen (91%) gibt an, keine Beratung durch eine IseF in Anspruch genommen zu haben.
Fast die Hälfte der Teilnehmenden gibt an, das Thema Kinderschutz bereits in die Konzeption ihrer Kindertagespflegestelle aufgenommen zu haben (48%). 37% befinden sich diesbezüglich gerade in der Überarbeitung ihrer Konzeption und 15% haben das Thema noch nicht in die Konzeption aufgenommen (s. Abb. 23).
Abb. 23): Aufnahme des Themas Kinderschutz in die eigene pädagogische Konzeption
36% der Befragten geben an, die Kinder in ihrer Kindertagespflegestelle bis zum Schuleintritt zu betreuen. 17% der Teilnehmenden betreuen keine Kinder bis zum Schuleintritt, würden dies jedoch gern in Zukunft tun (s. Abb. 24).
Abb. 24): Betreuung der Kinder bis zum Schuleintritt
Die Kindertagespflegepersonen, die Kinder bis zum Schuleintritt betreuen wurden weiter gefragt, wie lange sie dies bereits tun. Fast die Hälfte dieser tut dies seit mehr als zehn Jahren (46%). 30% betreuen die Kinder seit weniger als 4 Jahren bis zum Schuleintritt (s. Abb. 25).
Abb. 25): Zeitraum, seit dem die Kindertagespflegepersonen Kinder bis zum Schuleintritt betreuen
Von den Kindertagespflegepersonen, die die Kinder bis zur Schule betreuen, geben 27% an, eine Kooperation mit einer Grundschule zu haben, wobei diese bei 20% nur mündlich besteht. Insgesamt 73% dieser Teilnehmenden haben keine Kooperation mit einer Grundschule, wovon 18% auch keine Kooperation möchten. 55% der Kindertagespflegepersonen, die Kinder bis zur Grundschule betreuen, hätten gern eine Kooperation mit einer Grundschule (s. Abb. 26).
Abb. 26): Kooperation mit einer Grundschule
Ca. 33% der Befragten geben an, 2024 erstmalig an der Umfrage der KoQU teilzunehmen. Die restlichen Teilnehmende haben bereits in den Vorjahren an der Umfrage teilgenommen.
36% der Teilnehmenden geben an, die KoQU-Post (ehemals Newsletter der KoQU) zu erhalten (s. Abb. 27).
Abb. 27): Erhalt der KoQU-Post
Die Befragten durften Themenwünsche für Handouts und die KoQU-Post äußern. 30% der Befragten gaben hier eine Rückmeldung.
Unter anderem wurde sich gewünscht:
16% der Befragten folgten der KoQU zum Zeitpunkt der Befragung auf Instagram. Weitere 10% haben Interesse, der KoQU zu folgen. Über die Hälfte hat selbst keinen Instagram-Account und ein Viertel möchte der KoQU nicht folgen.
Abb. 28): Follower*innen des Instagram-Accounts der KoQU
Von den Befragten haben ca. 20% bisher noch nicht vom Kindertagespflege-Preis 2024 gehört. Die Kindertagespflegepersonen, die vom Kindertagespflege-Preis wussten, erhielten die Informationen hauptsächlich durch das Jugendamt oder ihre Vernetzungsgruppe.
Abb. 29): Information über den Kindertagespflege-Preis
Die Teilnehmenden waren aufgefordert drei Wünsche zu nennen, die sie für den Bereich der Kindertagespflege hätten. Die Befragten wünschen sich hier unter anderem:
Abschließend hatten die Kindertagespflegepersonen erneut die Möglichkeit, freie Anmerkungen zu äußern. Diese Möglichkeit wurde von 28% der Befragten genutzt. Die Themen sind ähnlich zu denen aus den letzten drei Jahren.
Die häufigsten Kommentare gab es in diesem Jahr zur Unzufriedenheit mit den allgemeinen Bedingungen in der Kindertagespflege. Hier äußerten die Befragten vor allem,
Ebenfalls häufig von den Kindertagespflegepersonen genannt, wurde eine teilweise schwierige Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Senatsverwaltung.
Wie bereits in den letzten beiden Umfragen war auch die Konkurrenzsituation zu den Kitas bzw. die fehlende Gleichstellung wieder Thema. Kindertagespflegepersonen äußerten, dass ihnen zurzeit mehrfach Kinder durch Kitas abgeworben würden und dass das Jugendamt dies unterbinden sollte.
Außerdem klagen die Kindertagespflegepersonen über einen hohen bürokratischen Aufwand, den der Bereich Kindertagespflege für sie und die Eltern mittlerweile mit sich bringen würde.
Des Weiteren gibt es Kritik an der uneinheitlichen Arbeit der Berliner Jugendämter sowie Kommentare zu einer besseren öffentlichkeitswirksameren Darstellung der Kindertagespflege. Darüber hinaus Des wurde zurückgemeldet, dass